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Gesetz zur Fortentwicklung des Haushaltsrechts von Bund und Ländern – HRFEG

(+++ Textnachweis ab: 1. 1.1998 +++)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Die Verpflichtung des Bundes und der Länder gemäß § 1 des Haushaltsgrundsätzegesetzes ist bis zum 1. Januar 2001 zu erfüllen.

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Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25