Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzspielzeugmacher/zur Holzspielzeugmacherin – HolzSpielzMAusbV 1996

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Der Ausbildungsberuf Holzspielzeugmacher/Holzspielzeugmacherin wird staatlich anerkannt.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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