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Berufsbildung (§ 4 Nr. 1)
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a)
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Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
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während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
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| b)
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gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
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| c)
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Inhalte der Ausbildungsordnung und den betrieblichen Ausbildungsplan erläutern
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| d)
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Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
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| 2
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Aufbau und Organisation des Ausbildungs-betriebes (§ 4 Nr. 2)
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a)
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Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
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| b)
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Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
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| c)
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Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
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| d)
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Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
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| 3
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 4 Nr. 3)
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a)
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wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
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| b)
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wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
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| c)
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Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
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| d)
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wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
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| 4
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 4 Nr. 4)
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a)
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berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, beachten und anwenden
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| b)
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arbeitssicheres Verhalten beschreiben, berufstypische Unfallquellen und Unfallsituationen nennen
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| c)
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Verhaltensweisen bei Unfällen und Entstehungsbränden beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten
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| d)
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wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandbekämpfungsgeräte bedienen
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| e)
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Gefahren, die von Lärm, Giften, Dämpfen, Stäuben, Gasen, leichtentzündbaren Stoffen sowie von elektrischem Strom ausgehen, beachten
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| f)
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für den ausbildenden Betrieb geltende wesentliche Vorschriften über den Immissions- und Gewässerschutz sowie über die Reinhaltung der Luft beachten und anwenden
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| g)
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zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Möglichkeiten der rationellen und umweltschonenden Materialverwendung, insbesondere durch Wiederverwendung und Entsorgung von Werk- und Hilfsstoffen, nutzen
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| h)
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im Ausbildungsbetrieb verwendete Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich anführen
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| 5
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Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufes sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 4 Nr. 5)
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a)
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Arbeitsschritte unter Beachtung von Vorgaben und betrieblichen Bedingungen abstimmen und festlegen sowie Arbeitsablauf sicherstellen
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| b)
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Materialbedarf ermitteln und bereitstellen
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| c)
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Werkstoffeigenschaften unterscheiden und zuordnen
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| d)
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Eignung von Werkstoffen für Holzspielzeuge im Hinblick auf den Gesundheitsschutz beurteilen
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| e)
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Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten
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| 6
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Lesen und Erstellen von Skizzen und Zeichnungen, Anwenden von Gestaltungsprinzipien (§ 4 Nr. 6)
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a)
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Skizzen und Zeichnungen lesen
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2
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| b)
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Arbeitsskizzen anfertigen
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| c)
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Freihandzeichnungen und technische Zeichnungen anfertigen
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6
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| d)
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Stücklisten erstellen
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| e)
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Gestaltungselemente bei Entwurf und Herstellung von Erzeugnissen anwenden
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6
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| 7
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Beschaffenheit und Eigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen (§ 4 Nr. 7)
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a)
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Holz und Holzwerkstoffe nach Eigenschaften, Erkennungsmerkmalen und Verwendungszweck auswählen
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2
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| b)
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Holzfehler erkennen und bei der Bearbeitung berücksichtigen
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| c)
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Holz und Holzwerkstoffe unter Beachtung des Verwendungszwecks und der Qualität werkstoffgerecht lagern, Holzfeuchte messen
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2
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