- 1.
Unterscheiden von Schäden an Holz, Holzbauteilen und Einbindungsbereichen sowie Vorbereiten dieser Untergründe,
- 2.
Durchführen von vorbeugenden Maßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten,
- 3.
Bekämpfen holzzerstörender Insekten,
- 4.
Behandeln und Beseitigen von Pilzbefall,
- 5.
Vorbereiten und Durchführen nachträglicher Außen- und Innenabdichtungen an erdberührten Bauteilen,
- 6.
Vorbereiten und Durchführen nachträglicher chemischer Horizontalabdichtungen,
- 7.
Vorbereiten von Flächen und Aufbringen von Sanierputzen,
8 Austrocknen durchfeuchteter Bauwerke;
- 1.
Kundenorientierung,
- 2.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 3.
Handhaben, Einrichten und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen,
- 4.
Unterscheiden, Lagern und Entsorgen von Gefahrstoffen,
- 5.
Prüfen von Schäden an Holz, Holzbauteilen und Einbindungsbereichen,
- 6.
Bekämpfen holzzerstörender Insekten durch alternative Verfahren und Sonderverfahren,
- 7.
Behandeln und Beseitigen von Pilzbefall durch alternative Verfahren und Sonderverfahren,
- 8.
Qualitätsmanagement;
- 1.
Kundenorientierung,
- 2.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 3.
Handhaben, Einrichten und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen,
- 4.
Unterscheiden, Lagern und Entsorgen von Gefahrstoffen,
- 5.
Prüfen, Beurteilen und Vorbereiten von erdberührten Bauwerksteilen,
- 6.
Erkennen und Prüfen von Schäden an erdberührten Bauwerken und Bauwerksteilen,
- 7.
Vorbereiten und Durchführen abdichtender Injektionen,
- 8.
Vorbereiten und Durchführen mechanischer Horizontalsperren,
- 9.
Analysieren und Sanieren von Feuchtigkeitsschäden sowie Schäden durch Salze,
- 10.
Qualitätsmanagement;
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Information und Kommunikation, kundenorientiertes Verhalten,
- 6.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsschritten,
- 7.
Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen,
- 8.
Umgehen mit Gefahrstoffen und sonstigen Werkstoffen,
- 9.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.