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Verordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutzgewerbe – HolzBauSchAusbV

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Die Ausbildung dauert im Ausbildungsberuf Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten zwei Jahre und im Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin drei Jahre.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25