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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Kriminaldienst des Bundes – HKrimDVDV

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1Der Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Kriminaldienstes des Bundes vermittelt die wissenschaftlichen Methoden und Kenntnisse sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die für die Erfüllung der Aufgaben im höheren Kriminaldienst erforderlich sind.
2Er soll die Beamtinnen und Beamten zu verantwortlichem polizeilichen Handeln in einem freiheitlichen demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigen.

3Hierzu gehört auch die Fähigkeit zur Zusammenarbeit im europäischen und internationalen Raum.

4Die Beamtinnen und Beamten sollen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten weiterentwickeln, um den ständig wachsenden Herausforderungen des Polizeivollzugsdienstes gerecht zu werden.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 18.5.2026 I Nr. 155
Seite zuletzt aktualisiert am 7. Juli '26