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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Archivdienst des Bundes – HArchDVDV

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(1) 1Für erfolgreich absolvierte Module werden Leistungspunkte nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen vergeben.
2Ein Leistungspunkt entspricht einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 30 Stunden.

(2) 1Für den Vorbereitungsdienst können insgesamt 120 Leistungspunkte vergeben werden.
2Davon können 40 Leistungspunkte für die berufspraktischen Studien und 15 Leistungspunkte für die Transferphase vergeben werden.

Geändert durch Art. 2 V v. 23.4.2019 I 517
Ersetzt V 2030-8-5-8 v. 13.7.2016 I 1775 (HArchDVDV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25