(1) Wer die Laufbahnprüfung bestanden hat, erhält ein Abschlusszeugnis.
(2) 1Das Abschlusszeugnis enthält:
2
(3) 1Wer die Laufbahnprüfung nicht bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt einen Bescheid über die nicht bestandene Laufbahnprüfung und eine Bescheinigung über die erbrachten Leistungen.
2Aus der Bescheinigung geht hervor, wie lange die Ausbildung dauerte, welche Inhalte sie umfasste und wie viele Rangpunkte erzielt wurden.