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Durchführungsbestimmungen zum Erlaß über die Stiftung des Grubenwehr-Ehrenzeichens – GruWErlDBest

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1Verlorengegangene Grubenwehr-Ehrenzeichen werden nicht ersetzt.
2Der Inhaber ist berechtigt, sich auf seine Kosten ein Ersatzstück zu beschaffen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25