print

Durchführungsbestimmungen zum Erlaß über die Stiftung des Grubenwehr-Ehrenzeichens – GruWErlDBest

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)


Durchführungsbestimmungen im Saarland in Kraft gesetzt mWv 1.1.1957 durch Nr. 7 Anordnung v. 23.1.1957 I 1

Auf Grund des § 6 des Erlasses über die Stiftung des Grubenwehr-Ehrenzeichens vom 14. Juli 1953 wird für die Einreichung und Behandlung der Vorschläge folgendes bestimmt:

(1) 1Die Vorschläge für die Verleihung des Grubenwehr-Ehrenzeichens sind von den Ministerpräsidenten der Länder, dem Regierenden Bürgermeister der Stadt Berlin, dem Präsidenten des Senats der Freien Hansestadt Bremen und dem Präsidenten des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg für den Bereich ihrer Länder in doppelter Ausfertigung nach anliegendem Vordruck alphabetisch geordnet an den Chef des Bundespräsidialamtes einzureichen.
2Dieser holt die Entscheidung des Bundespräsidenten ein.

(2) Die Vorschläge für die Verleihung des Grubenwehr-Ehrenzeichens sind zu begründen.

(3) 1Den Vorschlagslisten sind die vorbereiteten Verleihungsurkunden und Karteikarten beizufügen.
2Vordrucke werden bei der Bundesdruckerei Bonn vorrätig gehalten.

1Die Verleihungsurkunden werden vom Chef des Bundespräsidialamtes nach Vollziehung der Unterschrift durch den Bundespräsidenten zusammen mit den Grubenwehr-Ehrenzeichen den in § 1 Abs. 1 Genannten übersandt.
2Diese veranlassen die Aushändigung an die Beliehenen und teilen dies dem Bundespräsidialamt zur Vervollständigung der Namenskartei (§ 1 Abs. 3) mit.

Personen, denen auf Grund der Verordnung vom 30. Januar 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 83) das Grubenwehr-Ehrenzeichen verliehen worden ist, können den Umtausch dieses Ehrenzeichens in das neu gestiftete Grubenwehr-Ehrenzeichen in Silber bei den in § 1 genannten Vorschlagsberechtigten beantragen.

1Verlorengegangene Grubenwehr-Ehrenzeichen werden nicht ersetzt.
2Der Inhaber ist berechtigt, sich auf seine Kosten ein Ersatzstück zu beschaffen.

Der Bundespräsident
Der Bundeskanzler
Der Bundesminister für Wirtschaft

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25