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Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze (Anlage zur Bekanntmachung über den Abschluss und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze) – GrÄndStVtr HE/NW

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(1) 1Der Vertrag bedarf der Ratifikation.
2Die Ratifikationsurkunden werden ausgetauscht.

(2) Der Vertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe der vertragschließenden Länder am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die letzte Ratifikationsurkunde hinterlegt wurde.

In Kraft gem. Bek. v. 18.5.2010 I 621 mWv 1.11.2009
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25