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Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Hessen über eine Änderung der Landesgrenze (Anlage zur Bekanntmachung über den Abschluß und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Hessen über eine Änderung der Landesgrenze) – GrÄndStVtr BW/HE

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(1) Die Ratifikationsurkunden dieses Staatsvertrages sollen unverzüglich ausgetauscht werden, sobald die nach den Landesverfassungen zuständigen Organe der vertragschließenden Länder dem Staatsvertrag zugestimmt haben.

(2) Dieser Staatsvertrag tritt am Tag der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden in Kraft.

In Kraft gem. Bek. v. 14.7.1983 I 952 mWv 21.6.1983
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25