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Zweiter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze – GrÄndStVtr BW/BY 2

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Für den in Artikel 3 bis 24 festgelegten Verlauf der neuen Landesgrenze sind die Anlagen 1 bis 24 zu diesem Staatsvertrag und die dort aufgeführten Katasterunterlagen über die Festlegung der Landesgrenzpunkte in den Liegenschaftskatastern von Bayern und Baden-Württemberg maßgebend.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25