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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr – GfwtDBwVDV

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Die Laufbahnprüfung besteht aus

1.
einer schriftlichen Prüfung,
2.
einer praktischen Prüfung und
3.
einer mündlichen Prüfung.

Geändert durch Art. 1 V v. 18.3.2019 I 406
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25