(1) 1Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, daß er betriebs- und marktwirtschaftliche Zusammenhänge in der Gartenbauwirtschaft unter Berücksichtigung sozialer, rechtlicher und ökologischer Gesichtspunkte analysieren und beurteilen kann.
2Darüber hinaus soll er nachweisen, daß er über die erforderlichen Kenntnisse auf den Gebieten Warenbeschaffung, Rechnungswesen und Umweltschutz verfügt und diese anwenden kann.
(2) 1Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
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(3) Die Prüfung umfaßt eine praxisbezogene Aufgabe nach Absatz 4 und eine schriftliche Prüfung nach Absatz 5.
(4) 1Bei der Lösung der praxisbezogenen Aufgabe soll der Prüfungsteilnehmer anhand eines Fallbeispiels nachweisen, daß er die marktwirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Zusammenhänge in seinem Funktionsbereich erkennen, analysieren und beurteilen kann.
2Die Ergebnisse sind schriftlich niederzulegen und in einem Prüfungsgespräch zu erläutern.
3Für die Lösung der praxisbezogenen Aufgabe stehen 120 Minuten zur Verfügung.
4Dabei soll das Prüfungsgespräch je Prüfungsteilnehmer nicht länger als 30 Minuten dauern.
(5) 1Die schriftliche Prüfung besteht aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit und soll nicht länger als 120 Minuten dauern.
2Sie bezieht sich insbesondere auf Inhalte, die nicht Gegenstand der praxisbezogenen Aufgabe sind.
3Die schriftliche Prüfung ist durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung oder für die eindeutige Beurteilung der Prüfungsleistung von Bedeutung ist.
4Die mündliche Ergänzungsprüfung soll je Prüfungsteilnehmer nicht länger als 30 Minuten dauern.