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Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Systemen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit als gesetzliche Rentenversicherungen – FRG§15VÄndV 4

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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1978 in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26