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Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk – FPMMstrV

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(1) 1Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Handwerk.
2Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.

(2) Als Situationsaufgabe sind vorgegebene Bauteile auf Mängel zu überprüfen, festgestellte Mängel zu dokumentieren sowie Vorschläge für deren Behebung zu erarbeiten.

Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 63 V v. 18.1.2022 I 39
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25