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Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes – FPersV

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Die Daten über Fahrtenschreiberkarten werden fünf Jahre nach Ablauf der Gültigkeitsdauer gelöscht.

Zuletzt geändert durch Art. 37 G v. 15.7.2024 I Nr. 236
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25