print

Gemeinsamer Erlass des Bundesministers des Innern und des Bundesministers der Verteidigung über die Stiftung der Einsatzmedaille "Fluthilfe 2002" – FluthilfeMedErl

arrow_left arrow_right

(1) 1Die Verleihungsvorschläge sind dem Bundesministerium des Innern oder dem Bundesministerium der Verteidigung mit folgenden personenbezogenen Angaben

1.
Amtsbezeichnung/Dienstgrad
2.
Name/Vorname (gegebenenfalls akademischer Grad/Titel mit Fachrichtung)
3.
Geburtsdatum/Personenkennziffer
4.
Dienststelle/Einheit
5.
Wohnanschrift
in Listenform zuzuleiten.
2Alle Vorgänge zur Verleihung des Ehrenzeichens sind vertraulich.

(2) Die Verleihung wird nach Maßgabe der Listen gemäß Absatz 1 durch jeweiligen Erlass des Bundesministers des Innern und des Bundesministers der Verteidigung vollzogen.

(3) 1Die Namen der Ausgezeichneten werden den Vorschlagsberechtigten unter Beifügung der Ehrenzeichen und der Verleihungsurkunden mitgeteilt.
2Diese veranlassen die Aushändigung der Auszeichnung in würdiger Form.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25