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Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen München – FluLärmMüV 1996

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Der Lärmschutzbereich wird nach Anlage 1 bestimmt durch die interpolierten Verbindungslinien zwischen den Kurvenpunkten, soweit diese Linien außerhalb des Flugplatzgeländes verlaufen.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26