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Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen München – FluLärmMüV 1996

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1Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50.000 und in Karten im Maßstabe 1:5.000 dargestellt.
2Die topographische Karte ist in verkleinerter Form dieser Verordnung als Anlage 2 beigefügt.
3Die topographische Karte und die Karten im Maßstab 1:5.000 sind bei dem Staatlichen Vermessungsamt in 85435 Erding, Dorfener Straße 15, und dem Staatlichen Vermessungsamt in 85354 Freising, Domberg 20, zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert niedergelegt.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26