FlüHGDV 2
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin – FlüHGDV 2
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§ 4 Inkrafttreten
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Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 24. Juli 1965 in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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