print

Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin – FlüHGDV 2

arrow_right

Auf Grund des § 23 des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin vom 15. Juli 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 612) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25