Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung – FinaRisikoV

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(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1088 – 1089)

Finanzinformationen gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 KWG
– Meldung der Eigenmittel –

      Stand Ende:                      
Institutsnummer:                      Prüfziffer:                      Name:                      Ort:                      
  Sachbearbeiter:                        Telefon:                      

 Meldebogen zur Meldung der Eigenmittel auf Basis der fixen Gemeinkosten gem. Artikel 97 der Capital Requirements Regulation (CRR), Berechnung der Kapitalquoten gem. Artikel 92 CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013)
(Meldepflicht für Institute, die die Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 2 des Kreditwesengesetzes, die Finanzportfolioverwaltung im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 3 des Kreditwesengesetzes oder die Anlageverwaltung im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 11 des Kreditwesengesetzes erbringen und die nicht befugt sind, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen, und die nicht auf eigene Rechnung handeln)

Bezeichnung Betrag in vollen Euro1
01
1.1 Hartes Kernkapital 010  
1.1.1 (+) Eingezahlte Kapitalinstrumente (einschließlich Agio) 020  
1.1.1.1 (–) Eigene Instrumente des harten Kernkapitals 030  
1.1.1.2 (–) Entnahmen der Gesellschafter 040  
1.1.2 (+/–) Einbehaltene Gewinne2 050  
1.1.3 (+) Sonstige Rücklagen 060  
1.1.4 (+) Fonds für allgemeine Bankrisiken 070  
1.1.5 (–) immaterielle Vermögenswerte, einschließlich bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert 080  
1.1.6 (–) Verluste des laufenden Geschäftsjahres gem. Art. 36 Abs. 1 Buchst. a CRR 090  
1.1.7 (–) Korrekturposten gem. § 10 Abs. 7 KWG 100  
1.1.8 (+/–) andere Bestandteile oder Abzüge bezüglich des harten Kernkapitals2 110  
1.2 Zusätzliches Kernkapital gem. Art. 51 CRR 120  
1.2.1 (+) Eingezahlte Kapitalinstrumente (einschließlich Agio) 130  
1.2.2 (–) Abzüge vom Posten des zusätzlichen Kernkapitals 140  
1.2.3 (–) Korrekturposten gem. § 10 Abs. 7 KWG 150  
1.3 Ergänzungskapital i. S. des Art. 71 CRR in Höhe von höchstens einem Drittel des Kernkapitals 160  
1.3.1 (+/–) andere Bestandteile oder Abzüge bezüglich des Ergänzungskapitals2 170  
1.0 anrechenbare Eigenmittel gesamt (010 + 120 + 160) 180  
1. Ermittlung der Eigenmittel
Hinweise zu einzelnen Positionen bitte gesondert erläutern.
1 Jeder Betrag, der die Eigenmittel erhöht, hat ein positives Vorzeichen; jeder Betrag, der die Eigenmittel reduziert, hat ein negatives.
2 Vorzeichen angeben.
Bezeichnung Betrag in vollen Euro
01
2.1.0 Summe der Aufwendungen (einschließlich Steueraufwand) gem. Gewinn- und Verlustrechnung des letzten Jahresabschlusses 190  
2.1.1 (–) vollständig ermessensabhängige Mitarbeiterboni 200  
2.1.2 (–) Gewinnanteile von Mitarbeitern, Geschäftsführern und Gesellschaftern, sofern diese vollständig ermessensabhängig sind 210  
2.1.3 (–) sonstige Gewinnverwendungen und andere variable Vergütungen, sofern diese vollständig ermessensabhängig sind 220  
2.1.4 (–) geteilte Provisionen und zahlbare Gebühren, die in direktem Zusammenhang mit den im Gesamtumsatz berücksichtigten Forderungen aus Provisionen und Gebühren stehen, wobei die Zahlung dieser Provisionen und Gebühren an den tatsächlichen Erhalt der Forderungen aus Provisionen und Gebühren gebunden ist 230  
2.1.5 (–) Gebühren, Maklerprovisionen und sonstige Zahlungen, die an Clearinghäuser, Börsen und zwischengeschaltete Broker für die Ausführung, die Registrierung bzw. das Clearing von Transaktionen zu entrichten sind 240  
2.1.6 (–) ggf. an vertraglich gebundene Vermittler im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 29 der Richtlinie 2014/65/EU gezahlte Entgelte 250  
2.1.7 (–) an Kunden gezahlte Zinsen auf Kundengelder 260  
2.1.8 (–) nicht wiederkehrende Aufwendungen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit entstanden sind 270  
2.1.9 (+) Wertpapierfirmen, die einen vertraglich gebundenen Vermittler in Anspruch nehmen, addieren 35 % des aufgrund der Inanspruchnahme des vertraglich gebundenen Vermittlers diesem zustehenden Entgelts 280  
2.0 Kosten insgesamt 290  
2. Ermittlung der Kosten3,4,5
Hinweise zu einzelnen Positionen bitte gesondert erläutern.
3 Die Positionen sind der Gewinn- und Verlustrechnung des letzten festgestellten Jahresabschlusses zu entnehmen. Falls noch kein Jahresabschluss für das erste volle Geschäftsjahr vorliegt, sind die entsprechenden vorgesehenen Positionen dem Geschäftsplan für das laufende Jahr zu entnehmen.
4 Sofern der letzte geprüfte Jahresabschluss sich nicht auf einen Zeitraum von zwölf Monaten bezieht, ermitteln die Wertpapierfirmen einen anteiligen jährlichen Betrag, indem sie das berechnete Ergebnis durch die Anzahl der Monate des Berichtszeitraums dividieren und anschließend das Ergebnis mit zwölf multiplizieren.
5 Die Positionen zur Ermittlung der Kosten sind dem EBA Final Draft RTS on own funds requirements for investment firms based on fixed overheads (EBA/RTS/2014/01) entnommen.
Bezeichnung Relation (in %)
01
3.0 Eigenmittel-/Kosten-Relation ((180 / 290) x 100) 300  
3. Berechnung der Eigenmittel-/Kosten-Relation
Hinweise zu einzelnen Positionen bitte gesondert erläutern.
Bezeichnung Relation (in %)
01
4.1 Berechnung der Gesamtkapitalquote ((010 + 120 + 160) x 100 / (0,25 x 290) x 12,5) 310  
4.2 Berechnung der Kernkapitalquote ((010 + 120) x 100 / (0,25 x 290) x 12,5) 320  
4.3 Berechnung der harten Kernkapitalquote (010 x 100 / (0,25 x 290) x 12,5) 330  
4. Berechnung der Kapitalquoten gem. Artikel 92 CRR6
Hinweise zu einzelnen Positionen bitte gesondert erläutern.
6 Berechnung der Quoten auf Basis des Art. 95 Abs. 2 Buchst. b CRR.

zuletzt geändert durch Art. 7 Abs. 40 G v. 12.5.2021 I 990
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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