Feinoptikerausbildungsverordnung – FeinOAusbV

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1Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Herstellen von planoptischen Bauteilen“ und
2.
„Bauteilqualität und Arbeitsorganisation“.

Ersetzt V 806-21-1-299 v. 22.7.2002 I (FeinOAusbV)
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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