FeiertEVDBest 1
Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Einführung gesetzlicher Feiertage – FeiertEVDBest 1
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§ 4
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Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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