print

Verordnung über die Einführung gesetzlicher Feiertage – FeiertEV

arrow_left arrow_right

1Der § 7 Abs. 2 Buchstabe b der Verordnung über die durchgängige 5-Tage-Arbeitswoche und die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Neuregelung der Arbeitszeit in einigen Wochen mit Feiertagen vom 3. Mai 1967 (GBl.
2II Nr. 38 S. 237) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 1979 (GBl.
3I Nr. 19 S. 164) wird aufgehoben.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25