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Verordnung über die Einführung gesetzlicher Feiertage – FeiertEV

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Durch den Minister für Arbeit und Soziales sind bis zur Bildung von Ländern unter Beachtung der territorialen und konfessionellen Spezifik die erforderlichen Durchführungsbestimmungen zu erlassen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25