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FachHwirtPrV
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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfte Fachhauswirtschafterin/Geprüfter Fachhauswirtschafter – FachHwirtPrV
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§ 3 Inhalt der Prüfung
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1
Die Prüfung umfaßt die Bereiche:
2
1.
Hauswirtschaftliche Leistungen;
2.
Betreuung bei alltagsbezogenen Verrichtungen;
3.
Kommunikation;
4.
Berufliche und rechtliche Rahmenbedingungen.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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