print

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfte Fachhauswirtschafterin/Geprüfter Fachhauswirtschafter – FachHwirtPrV

arrow_left arrow_right

1Die Prüfung umfaßt die Bereiche:

1.
Hauswirtschaftliche Leistungen;
2.
Betreuung bei alltagsbezogenen Verrichtungen;
3.
Kommunikation;
4.
Berufliche und rechtliche Rahmenbedingungen.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26