1Im Bereich "Kommunikation" soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, daß er in der Lage ist, die zu betreuenden Personen in ihrer individuellen Situation und ihrem sozialen Umfeld einzuschätzen, zu akzeptieren und mit ihrer spezifischen Lebenssituation umzugehen.
2Er muß alters-, krankheits- und behinderungsbedingte Veränderungen erkennen und situationsbezogen darauf reagieren können.
3Neben Kenntnissen von Formen der Alltagskommunikation ist die Befähigung zur Gesprächsführung nachzuweisen.
4Der Prüfungsteilnehmer soll fähig sein, die zu betreuenden Personen im Hinblick auf Erhaltung oder Wiedergewinnung der Selbständigkeit zu unterstützen und zu motivieren.
5In diesem Rahmen können geprüft werden:
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