EVO
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Eisenbahnverkehrs-Verordnung – EVO
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Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Eingangsformel
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§ 1 Anwendungsbereich
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§ 2 Anwendung der Verordnung (EU) 2021/782 für den Schienenpersonennahverkehr und für den Schienenpersonenverkehr zu historischen oder touristischen Zwecken
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Abschnitt 1 Beförderung von Personen und ihrem Gepäck
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§ 3 Abweichungen in den Beförderungsbedingungen
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§ 4 Sonderabmachungen
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§ 5 Ausschluss von der Beförderung
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§ 6 Erhöhtes Beförderungsentgelt
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§ 7 Entwertung von Fahrausweisen durch den Reisenden
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§ 8 Nachzahlung oder Erstattung bei falscher Höhe des Beförderungsentgelts
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§ 9 Erstattung des Beförderungsentgelts bei Nichtnutzung des Fahrausweises
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§ 10 Informationen über Fahrgastrechte bei Fahrt im Schienenpersonennahverkehr
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§ 11 Zusätzliche Rechte bei Verspätung im Schienenpersonennahverkehr
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Abschnitt 2 Aufbewahrung von Reise- und Handgepäck
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§ 12 Allgemeines
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§ 13 Abholung des Gepäcks, Verkauf von nicht abgeholtem Gepäck
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§ 14 Haftung
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Abschnitt 3 Schlussvorschriften
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§ 15 Schlichtungsstelle
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§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Schlussformel
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Ersetzt V 934-1 v. 8.9.1938 II 663 (EVO)
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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