Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann das EUTELSAT-Übereinkommen in der durch die vereinbarten Änderungen vom 13. Februar 1997 geänderten Fassung mit einer amtlichen deutschen Übersetzung in der Neufassung bekanntmachen.
Zuletzt geändert durch Art. 456 V v. 31.8.2015 I 1474