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Gesetz zu den Änderungen vom 13. Februar 1997 des Übereinkommens zur Gründung der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation "EUTELSAT" (EUTELSAT-Übereinkommen) – EUTELSATÜbkÄndG

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann das EUTELSAT-Übereinkommen in der durch die vereinbarten Änderungen vom 13. Februar 1997 geänderten Fassung mit einer amtlichen deutschen Übersetzung in der Neufassung bekanntmachen.

Zuletzt geändert durch Art. 456 V v. 31.8.2015 I 1474
Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26