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EUROCONTROLÜbkG
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Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL" – EUROCONTROLÜbkG
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Art 3
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(1)
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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