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EuGH-Gesetz – EuGHG

Gesetz betreffend die Anrufung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen nach Artikel 35 des EU-Vertrages

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Dieses G ist gem. § 2 iVm Bek. v. 19.4.1999 I 728 am 1.5.1999 in Kraft getreten.
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26