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Gesetz zur Einrichtung des Deutschen Ethikrats – EthRG

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1Der Deutsche Ethikrat wird bei der Durchführung seiner Aufgaben von einer Geschäftsstelle unterstützt.
2Die Geschäftsstelle wird vom Präsidenten des Deutschen Bundestags eingerichtet.
3Sie untersteht fachlich der oder dem Vorsitzenden des Deutschen Ethikrats.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25