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Gesetz zur Einrichtung des Deutschen Ethikrats – EthRG

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1Der Deutsche Ethikrat ist in seiner Tätigkeit unabhängig und nur an den durch dieses Gesetz begründeten Auftrag gebunden.
2Die Mitglieder des Deutschen Ethikrats üben ihr Amt persönlich und unabhängig aus.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25