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EStSchlEV
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Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2024, 2025 und 2026 – EStSchlEV
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§ 3 Rundung der Schlüsselzahlen
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Die Schlüsselzahlen sind auf die siebte Stelle nach dem Komma zu runden.
Die V tritt gem. § 5 Abs. 2 mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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