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ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 – ERPWiPlanG 2025

Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2025

Link zum vollständigen Text der Vorschrift

Inhalt (nicht-amtl. Übersicht)

Die §§ 2 bis 5 treten gem. § 6 am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2026, frühestens jedoch am 31.12.2025, außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26