EinwV
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Einwilligungsverwaltungsverordnung – EinwV
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§ 10 Anerkennungsvoraussetzungen
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Ein Dienst zur Einwilligungsverwaltung wird auf Antrag anerkannt, wenn er
1.
die Anforderungen des Teils 2 erfüllt und
2.
ein Sicherheitskonzept nach
§ 12
vorgelegt hat.
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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