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Anordnung zur Bestimmung der Einleitungsbehörden bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, der Unfallkasse Post und Telekom sowie der Museumsstiftung Post und Telekommunikation – EinlBehPostAnO

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Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25