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Verordnung über andere und ergänzende Maßstäbe zur Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen und für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2025 – EinglMV 2025

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1Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
2Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.

Die V tritt gem. § 4 Satz 2 mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft
Geändert durch Art. 1 V v. 1.8.2025 I Nr. 184
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25