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Verordnung über andere und ergänzende Maßstäbe zur Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen und für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2025 – EinglMV 2025

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1Verändert sich die Zuständigkeit von Jobcentern für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Verlauf des Jahres 2025, so kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Neuberechnung der Anteile der zu verteilenden Mittel für die betreffenden Jobcenter vornehmen.
2Dabei sind die anderen und ergänzenden Maßstäbe nach § 1 Absatz 3 bis 5 und nach § 2 Absatz 5 und 6 zu berücksichtigen.

Die V tritt gem. § 4 Satz 2 mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft
Geändert durch Art. 1 V v. 1.8.2025 I Nr. 184
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25