(1) Im Prüfungsbereich Edelsteine gravieren soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
(2) 1Der Prüfling soll zwei Prüfungsstücke anfertigen und die Arbeitsabläufe mit praxisüblichen Unterlagen dokumentieren.
2Nach der Anfertigung wird mit dem Prüfling zu jedem Prüfungsstück ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt.
(3) 1Für eines der beiden Prüfungsstücke soll der Prüfling einen Steinschnitt selbst wählen und für den Steinschnitt einen fertigungsreifen Entwurf erstellen.
2Den Entwurf hat er dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen.
3Für das zweite Prüfungsstück gibt der Prüfungsausschuss einen Steinschnitt vor.
4Dieser Steinschnitt muss sich von dem Steinschnitt, den der Prüfling gewählt hat, unterscheiden.
(4) 1Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 16 Stunden.
2Die beiden auftragsbezogenen Fachgespräche dauern zusammen höchstens 20 Minuten.