EAKAV
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Verordnung zum elektronischen Anzeigeverfahren für inländische Investmentvermögen und EU-Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch – EAKAV
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Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Eingangsformel
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§ 1 Anwendungsbereich
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§ 2 Einzelanzeigen und Möglichkeit der Zusammenfassung von Anzeigen; Vollmacht
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§ 3 Übertragungsweg
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§ 4 Übertragungsformate
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§ 5 Bezeichnung der zu übermittelnden Dateien
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§ 6 Ergänzungsanzeigen
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§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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