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Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung – EAG-BehandV

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Aluminium-Kühlkörper ab einer Masse von 100 Gramm aus den gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 2 Nummer 4 entfernten Leiterplatten sind vor dem metallurgischen Prozess zu entfernen und einem Recycling zuzuführen, sofern durch die Entfernung nur geringfügige Edelmetallverluste entstehen.

Änderung durch Art. 9 Abs. 6 G v. 30.9.2025 I Nr. 233 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26