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Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten – EAG-BehandV

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Der Bundesrat hat zugestimmt.

Änderung durch Art. 9 Abs. 6 G v. 30.9.2025 I Nr. 233 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25