Digital- und Print-Mediengestalter-Ausbildungsverordnung – DuPMedAusbV

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Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.

V ersetzt V 806-22-1-82 v. 26.4.2013 I 1173 (Dig/PrintMedAusbV 2013)
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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