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Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Post AG – DPAGBefugAnO

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Die Befugnisse einer Dienstbehörde unterhalb des Vorstands der Deutschen Post AG nehmen wahr

1.
die Niederlassungen,
2.
die Shared Service Center und
3.
die Geschäftsbereiche Vertrieb.

Ersetzt Anordnung 900-10-4-49 v. 27.9.2013 I 3752, 3899 (DPAGBefugAnO)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25