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Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen – DiplBezÜbkG

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1Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
2Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 51 sowie die beiden Fakultativ-Protokolle nach ihren Artikeln 8 und 6 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Geändert durch Art. 4 G v. 18.6.1997 I 1430
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25