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Verordnung über die Erhebung von Daten zur Einbeziehung des Luftverkehrs sowie weiterer Tätigkeiten in den Emissionshandel – DEV 2020

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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Zuletzt geändert durch Art. 129 V v. 19.6.2020 I 1328
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25